Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen zwischen der Firma

Benno Siegrist Internetmarketing
Bergstraße 2
66953 Pirmasens
(im Folgenden “Auftragnehmer” genannt)

und den Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen
(im Folgenden “Auftraggeber” genannt).

Stand: 17.10.2018

1. Geltungsbereich

1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2. Angebote, Terminangaben und Preise

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind frei bleibend und unverbindlich.

2.2 Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das auf den Auftraggeber individuell zugeschnittene Angebot des Auftragnehmers wird inklusive Preisen und Gültigkeitsdauer in Form der pdf-Tabelle "Auftrag - Internet Projektierung" elektronisch an den Auftraggeber übermittelt.

3.2 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer durch Übermittlung der korrekt ausgefüllten pdf-Tabelle "Auftrag - Internet Projektierung" in Papierform (doppelte Ausführung). Dies muss noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots erfolgen.

3.3 Wenn sinnvoll, wird dem Angebot die individuell erarbeitete Tabelle "Zusatzkosten durch externe Plattformen" beigefügt. Diese Tabelle beschreibt die zur Auftrags-Realisierung notwendige Nutzung von Technologien und Dienstleistungen Dritter. Der Auftraggeber bestätigt durch Unterschrift, dass er die entsprechenden Accounts in seinem Namen anlegt und direkt mit den Drittanbietern abrechnet. Auch diese Tabelle ist dem Auftragnehmer innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebots vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform zuzustellen (einfache Ausführung genügt).

ANMERKUNG: Durch diese Vorgehensweise hat der Auftraggeber die vollständige Nutzungsfreiheit für alle Technologien und Dienstleistungen, die für seine Internet Strategie notwendig sind. Er hat somit die vollständige Entscheidungsfreiheit und ist nur für den aktuell gültigen Auftrag an den Auftragnehmer gebunden. Diese Freiheit ist in der Branche nicht üblich.

3.4 Der Auftraggeber legt mit Hilfe des Auftragnehmers die notwendigen Accounts für die Nutzung von Technologien und Dienstleistungen Dritter an. (siehe auch 3.3)

3.5 Alle Dienstleistungen des Auftragnehmers sind vorab zu bezahlen. Deshalb übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung über den Betrag des pauschalen Dienstleistungspakets oder der individuell im laufenden Kalendermonat zu erbringenden Leistung.

3.6 Nach Eingang der Zahlung von 3.5 bestätigt der Auftragnehmer die Wirksamkeit der Aufträge durch Gegenzeichnung der Tabelle "Auftrag - Internet Projektierung". Ein unterzeichnetes Exemplar wird dem Auftraggeber übersandt, eines verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Beendigung des Vertrages

4.1 Sofern ein Auftrag durch den Auftraggeber aus Gründen eingestellt wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die volle bis dahin in Rechnung gestellte Summe zu.

4.2 Der Auftragnehmer kann bei nicht vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 75% des insgesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet, wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an den Auftragnehmer übermittelt und/oder länger als zwei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete eMail antwortet.

4.3 Bei Beauftragung eines pauschal bepreisten Dienstleistungspakets endet der dementsprechende Vertrag mit der erfolgreichen Abnahme der Paketumsetzung.

4.4 Bei Beauftragung einer auf Stundenbasis bepreisten Leistung endet der dementsprechende Vertrag mit der erfolgreichen Abnahme der entsprechenden Aufgabe.

4.5 Bei Beauftragung einer monatlich fortlaufend bepreisten Leistung, ist diese mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar.

5. Weitergeleitete Aufträge

5.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet es dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Ausnahme der Regelung tritt in Kraft, wenn eine Verschwiegenheits-Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

5.3 Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer (siehe auch 3.6).

6. Nutzung von Technologien und Dienstleistungen Dritter

Auch wenn es in der Branche nicht üblich ist, so ist die Benno Siegrist Internetmarketing immer bestrebt dem Kunden die bestmögliche Entscheidungsfreiheit einzuräumen. Dies bedeutet, dass wir den Kunden durch unsere ehrliche Leistung an uns binden wollen, aber nicht durch unnötige Verträge mit überlangen Laufzeiten. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden zum Beispiel für die Domain, das Hosting, das eMail Marketing usw. die Nutzung von Plattformen Dritter. Das gibt unseren Kunden die Freiheit und Unabhängigkeit, die sie für ihr Internet Business brauchen.

Natürlich lassen wir unsere Kunden bei der Auswahl der Drittanbieter nicht alleine und helfen auch hier mit unserer langjährigen Erfahrung. Hierzu fügen wir unserem Angebot die pdf-Tabelle "Zusatzkosten durch externe Plattformen" bei. Hier sind die aktuell besten Drittanbieter zu finden, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich den meisten Sinn machen. Diese Einschätzung bezieht sich immer auf die individuelle Situation des Kunden und das zugehörige Angebot.

Um schnellstmöglich mit Ihrem Auftrag starten zu können, ist der Auftraggeber verpflichtet den Abschnitt 3 dieser AGBs so kurzfristig wie möglich abzuarbeiten. Für die Drittanbieter sei hiermit speziell auf die Punkte 3.3 und 3.4 hingewiesen.

7. Daten

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

8. Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung auf und/oder Nutzung von Plattformen zur Umsetzung der Internet und Marketing Strategie des Auftraggebers notwendig sind.

8.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Auftraggeber bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

8.3 Grundsätzlich werden die Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers (https://onlineerfolg.jetzt/datenschutzerklaerung) DSGVO-konform behandelt.

9. Preise und Zahlungen

Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus auf Basis des individuell übermittelten Angebots direkt nach Eingang des Auftrags gemäß Punkt 3. Alle Rechnungen sind wie folgt zahlbar:

9.1 Der Auftraggeber überweist umgehend den kompletten Betrag der Rechnung. Nach Eingang des Rechnungsbetages beginnt der Auftragnehmer mit den beauftragten Tätigkeiten.

9.2 Pro Auftrag sind zwei Korrekturschleifen im Preis inbegriffen, die sich im Rahmen der beauftragten Funktionalität bewegen müssen. Jede weitere Korrektur wird neu berechnet. Hierbei gilt ein Stundensatz von 70,00 Euro zzgl. MWst. pro angefangener Stunde, die dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt wird.

9.3 Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung Leistungen in Anspruch nehmen, die über die im Angebot beschriebenen Leistungen hinaus gehen, so behält sich der Auftragnehmer vor von den Kosten des schriftlichen Angebots abzuweichen. Diese Zusatzleistungen sind im Zuge einer separaten Rechnungsstellung vor Beginn ihrer Ausführung zu vergüten.

9.4 Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten, Bilder, Texte usw. des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt (siehe auch Punkt 3). Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Die erbrachte Leistung bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat keine Rechte daran bis das Honorar beim Auftragnehmer eingegangen ist. Einwände wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

9.5 In allen Rechnungen wird die Umsatzsteuer gemäß der aktuellen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland separat aufgeführt. Der Auftraggeber ist, unabhängig von seiner geografischen Herkunft, verpflichtet den kompletten Brutto-Rechnungsbetrag an der Auftragnehmer zu überweisen. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

10. Abnahme

10.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.

10.2 Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

10.3 Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich per Brief oder per E-Mail.

10.4 Sofern bei der Abnahme Mängel auftreten, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten. Erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme gelten die Leistungen abgenommen.

10.5 Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben werden.

10.6 Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch an die Geschäftsführung des Auftragnehmers gemeldet. Selbiges Vorgehen gilt auch für die weitere Korrespondenz bezüglich der Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht bezüglich der Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen Korrespondenz hierzu obliegt dem Auftraggeber.

11. Pflichten des Auftraggebers

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten, die für die Erfüllung seines Auftrags erforderlich sind, umgehend zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft u.a. Texte, Fotos, Filme, Musikdateien, Grafiken, Logos, etc.

11.2 Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere verantwortliche Ansprechpartner unter Angabe vollständiger Kontaktdaten, die zur Bereitstellung erforderlicher Informationen und Dokumente, für Freigaben und Abnahmen sowie sonstige Fragen zur Gestaltung und Durchführung des Vertrages mitwirken und entscheidungsbefugt sind.

11.3 Für die Beschaffung und den Rechtserwerb von Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Inhalten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

12. Markenrechte/Copyrights

12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”.

12.2 Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.

12.3 Das Copyright auf alle durch den Auftragnehmer erstellten Arbeiten verbleibt beim Auftragnehmer.

13. Haftung

13.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl er dem Auftraggeber seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

13.2 Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

13.3 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

13.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

13.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

13.6 Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

13.7 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt (siehe auch 5), sind die jeweiligen Fremd-Auftragnehmer keine direkten Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet deshalb nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

15.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 15 bedarf ebenfalls der Schriftform.

15.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.4 Der Auftraggeber hat auf alle Ergebnisse der Dienstleistungen des Auftragnehmers (z.B. Webseiten, Konzepte, Strategien, etc.) ein Nutzungsrecht. Er darf diese Auftragnehmer-Ergebnisse nicht vervielfältigen außer zur Daten-Sicherung und diese Auftragnehmer-Ergebnisse nicht für andere zusätzliche Projekte nützen oder an Dritte verkaufen, ohne das Einverständnis des Auftragnehmers einzuholen. Für das Einverständnis der Vervielfältigung der Auftragnehmer-Ergebnisse werden Gebühren fällig, die gesondert verhandelt werden. Sollte der Auftraggeber diesem nicht nachkommen und ohne die Zustimmung des Auftragnehmers dessen Ergebnisse zusätzlich in einem anderen Projekt einsetzten oder an Dritte verkaufen, wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro fällig.

15.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, so gelten diese als angenommen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

16.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pirmasens.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

18. Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird auf einer separaten Seite ausführlich behandelt. Hierfür ist dieser Link nutzbar:

https://onlineerfolg.jetzt/widerrufsbelehrung/

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